Das Einstiegsgeld als Gründungshilfe für Hartz 4 Bezieher

Das Einstiegsgeld richtet sich ausschließlich an Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit die bereits ALGII beziehen, im Volksmund Hartz4 genannt. Der Begriff ALG II definiert, dass es sich bei erwerbsfähigen Hartz4-Beziehern auch um Arbeitslose handelt. Für Gründer aus dem Arbeitslosengeld I (ALGI) gibt es den Gründungszuschuss. Da dieser kaum noch gewährt wird, wurde vom Land Brandenburg die Aufbauförderung der LASA ins Leben gerufen.

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Für wen ist das Einstiegsgeld?

  • das Einstiegsgeld ist für Existenzgründer aus dem ALGII gedacht, Sie müssen ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des § 7 SGB II sein, der beabsichtigt die Arbeitslosigkeit zu beenden
  • Sie müssen eine Gewerbeanmeldung vorlegen
  • ein formgebundener Antrag muss gestellt werden
  • Es muss ein Businessplan, mit Finanzplan erstellt werden (siehe Musterbusinessplan Projekt Eastspice X-Konzept, keine Angst 10 bis 15 Seiten reichen)
  • Bestätigung der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle *
  • Ihre Eignung als Unternehmer muss nachgewiesen werden (hierbei sind Ihre regionalen Kammern wie die HWK, die IHK und der Lotsendienst die richtigen Ansprechpartner, den Kontakt können wir Ihnen jederzeit gern vermitteln)

* Nach dem SGB ist die X-Konzept UG als Unternehmensberatung eine fachkundige Stelle, innerhalb unserer Beratung ist die auch als Tragfähigkeitsbescheinigung bekannte Stellungnahme Bestandteil der Leistung, allerdings sollten Sie sich bei Trägern wie der LASA, dem Lotsendienst und den Jobcentern immer vorher erkundigen, ob die fachkundige Stellungnahme durch eine Unternehmensberatung anerkannt wird.

Die Links aus den vorangegangenen Abschnitten sind für Ost – Brandenburg also für die Landkreise:

  • Barnim
  • Uckermark
  • Märkisch Oderland
  • Oder Spree
  • und die kreisfreie Stadt Frankfurt Oder

Wenn Sie nicht aus Ost-Brandenburg sind finden Sie Ihre Kammern hier.

Eingliederungsleistungen nach § 16c SGB II

  • im Rahmen einer Einzelfallentscheidung sind zusätzliche Unterstützungen in Form eines Zuschusses (maximal 5.000 Euro) oder ein zinsfreies Darlehen möglich (zur Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern)  § 16c SGB II

Diesen Antrag würde ich immer stellen. Er ist zwar mit etwas mehr Aufwand verbunden jedoch bekommen Sie als ALG II Bezieher nirgendwo sonst einen Zuschuss (Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen) von maximal 5000€. Sollte das nicht klappen haben Sie noch die Möglichkeit ein zinsfreies Darlehen zu erhalten (das müssen Sie zurückzahlen, jedoch ohne Zinsen).

Mein persönliches Fazit für Sie:

Verdammt kämpfen Sie für Ihre Idee. Lassen Sie sich helfen, beraten, unterstützen und nutzen Sie alles was Ihnen hilft um Ihr Ziel zu erreichen. Ich bin Unternehmer und Unternehmensberater aus Leidenschaft und werde Sie erfolgreich in Ihrer Gründung unterstützen.

Quellen: Lotsendienst, Arbeitsagentur und Förderdatenbank

Zusammenfassung
Einstiegsgeld (ESG) als Zuschuss zum ALG-II (Hartz 4)
Artikelüberschrift
Einstiegsgeld (ESG) als Zuschuss zum ALG-II (Hartz 4)
Beschreibung
Das Einstiegsgeld als Gründungshilfe für Hartz 4 Bezieher. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf das Einstiegsgeld zu haben?
Autor