Inhaltsverzeichnis
- Aufbaufoerderung, der Fördertopf des Landes Brandenburg für Existenzgründer ist nach 5 Monaten und 740 geförderten Gründern leer. Stand 13.05.2014 (In 2017 auch noch aktuell) .
- Um welche Förderart handelt es sich bei der Aufbaufoerderung:
- Wer hat Anspruch auf die Aufbaufoerderung Brandenburg:
- Was sind die Voraussetzungen für die Aufbaufoerderung:
- Was wird mit der Aufbaufoerderung gefördert:
- Wie Hoch ist Ihr Förderanspruch:
Aufbaufoerderung, der Fördertopf des Landes Brandenburg für Existenzgründer ist nach 5 Monaten und 740 geförderten Gründern leer. Stand 13.05.2014 (In 2017 auch noch aktuell) .
Die Aufbaufoerderung, der LASA war ganze 5 Monate abrufbar, genau vom 01.11.2013 bis zum 08.04.2014, eigentlich sollte sie bis zum 31.03.2015 reichen. Jedoch gehe ich davon aus das dieses doch erfolgreiche Werkzeug zur Förderung der Existenzgründung und damit ein Mittel zur Stärkung unserer heimischen Wirtschaft als Förderprogramm neu aufgelegt wird. Warum war die Aufbaufoerderung so wichtig? Unsere Bundesregierung kürzte den Gründungszuschuss für die Existenz-Gründung aus der Arbeitslosigkeit 2012 radikal um 90%. Man machte quasi aus einem „Anspruch“ (SGB3 § 93 Gründungszuschuss) eine „Kann“-Leistung. Die Bewilligung dieser Leistung steht neben vieler anderen Hürden auch noch im ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit, also Ihrem Sachbearbeiter (Bei einer Ablehnung nicht aufgeben, hartnäckig bleiben und Widerspruch einlegen, selbstverständlich nur wenn berechtigte Zweifel bestehen). [sociallocker] Sollte bei Ihnen also alles passen müssen Sie auch noch hoffen das dem zuständigen Sachbearbeiter Ihr Gesicht gefällt. Also bitte immer freundlich und sachlich bleiben, egal wie schwer es Ihnen fällt, am Ende machen die Damen und Herren im Arbeitsamt auch nur ihre Arbeit (zum Gründungszuschuss folgt ein eigener Blogbeitrag)! In die Kerbe des fehlenden Gründungszuschusses schlug die Aufbauföoerderung ein wie eine Bombe. Wenn sie sich meine Auflistungen der förderfähigen Anträge ansehen werden Sie verstehen warum.
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- nicht rückzahlbare Zuschüsse
- im Rahmen der Unterstützung durch den Lotsendienst ist auch eine Kostenübernahme für Beratung bzw.. Coaching durch die Firma X-Konzept möglich
Wer hat Anspruch auf die Aufbaufoerderung Brandenburg:
- es sind Anträge aus einer Beschäftigung möglich
- Anträge aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug sind möglich (damit ist die Aufbaufoerderung ein Ersatz für den Gründungszuschuss und der Grund des Erfolgs)
- Anträge aus ALG 2 sind nicht möglich da der Anspruch von 725 € monatlich vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, TIPP: Dafür gibt es das Einstiegsgeld für ALG-II Bezieher
- Sie dürfen vor der Gründung nicht arbeitslos gemeldet und Gründungszuschuss nach § 93 SGB III erhalten haben. (Achtung: Arbeitslos dürfen Sie schon gewesen sein jedoch nicht den Gründungszuschuss in Verbindung mit der Arbeitslosigkeit erhalten haben)
Was sind die Voraussetzungen für die Aufbaufoerderung:
- es muss sich um eine Neugründung handeln Betriebsübernahmen also eine Unternehmens nachfolge werden in der „Regel“ nicht gefördert (für mich unverständlich und ich würde hier auf jeden Fall auch zu einer Beantragung raten, ich denke mit einem guten (X-)Konzept haben Sie hier durchaus Chancen)
- vor Antragstellung ist eine Gründungsberatung notwendig zum Beispiel durch die Lotsendienste oder die Kammern (IHK oder HWK), das beinhaltet auch eine Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungskonzepts, die Träger/ Kammern beauftragen dann Firmen die im Beraterpool gelistet sind.
- Ihr Hauptwohnsitz muss im Land Brandenburg liegen. (Bsp. Eberswalde, Prenzlau, Beeskow, Bernau oder Frankfurt Oder)
- Die Gründer/-innen müssen sich im Land Brandenburg selbstständig gemacht haben, das neu gegründete Unternehmen muss im Haupterwerb geführt werden und zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Unternehmensgründung nicht länger als einen Monat zurückliegen.
- Bei dem neu gegründeten Unternehmen muss es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU handeln.
- Die Gründer/-innen dürfen zum Zeitpunkt der Gründung und während der Förderung keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
- Antragsteller müssen kranken- und pflege versichert sein, um die Aufbaufoerderung in Brandenburg beantragen zu können
Was wird mit der Aufbaufoerderung gefördert:
- Ihr persönlicher Lebensunterhalt und die soziale Absicherung während der Gründungsphase wird abgesichert (ganz wichtig Ihre Krankenversicherung gehört mit dazu)
Wie Hoch ist Ihr Förderanspruch:
- pauschal 725 € für maximal 12 Monate
Abschließend kann ich nur sagen, das die Aufbaufoerderung eine sehr sinnvolle Förderung vom Land Brandenburg war und ich bin mir sicher das dieses oder ein ähnliches Förderprogramm zum Beispiel Aufbaufoerderung 2 noch bis zum Dezember 2014 neu aufgelegt wird. Durch den Wegfall des Gründungszuschusses muss das Land Brandenburg einfach etwas tun und ich denke keiner der Verantwortlichen hat damit gerechnet das der Fördertopf von 6 Millionen € so schnell leer ist. Quelle der Fakten: www.Lotsendienst.net
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