Was ist ein Kleinunternehmen?

Was ist ein Kleingewerbe?

Dieser Artikel behandelt das Kleingewerbe in Deutschland, in anderen Ländern gibt es andere Regeln und Auslegungen.

Ein Kleingewerbe-Treibender ist ein Unternehmer aber kein Kaufmann. Dieser Unterschied ist deshalb so wichtig, weil viele Vorschriften des HGB nicht auf einen Kleingewerbe-Treibenden anwendbar sind.

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Regeln für das Kleingewerbe nach HGB

Handelsrechtlich ist ein Kleingewerbetreibender nicht verpflichtet, Bücher zu führen.

Ihre Vor- und Nachteile beim Kleingewerbe

  • Sie können mit wenig Startkapital gründen.
  • Ihre Gründung ist relativ formlos und damit günstiger.
  • Sie werden bei der Wahl Ihres Firmennamens eingeschränkt.
  • Für Sie ist die einfache Buchführung, also die Einnahmen-Überschussrechnung möglich.

Kleingewerbe-Anmeldung

Da auch das Kleingewerbe der Gewerbeordnung unterliegt, müssen Sie dieses beim zuständigen* Ordnungs- oder Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist immer das Gewerbe- oder Ordnungsamt, in dem sich Ihre spätere Betriebsstätte befinden soll. In dieser Anmeldung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, Art der ausgeübten Tätigkeit und Beginn der Unternehmung machen. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung liegen bei 15 bis 25 €.

Der Firmennamen beim Kleingewerbe!

Kleingewerbetreibende treten zumeist mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf. Außerdem ist es erlaubt, einen Hinweis auf die ausgeübte Branche oder Tätigkeit im Namen zu führen. Beispiel: „Getränkehandel Kurt Rothe„. Sollte diese Firma übernommen werden und der Übernehmende möchte den Firmennamen fortführen, dann muss ein Hinweis zum derzeitigen Inhaber erfolgen. Beispiel: „Getränkehandel Kurt Rohte Inh.  Otto Müller“. Dies geschieht zumeist dann, wenn der Firmenname regional eine Marke darstellt und man den Kundenverlust vermeiden möchte.

Wer kann ein Kleingewerbe gründen?

Grundsätzlich jeder, Sie können sich also als Maler, Unternehmensberater, mobile Friseurin, Maurer, freier Dozent, Trockenbauer, Tätowierer oder Trockenbauer selbstständig machen. Wichtig ist, dass Ihre unternehmerische Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist.

Haftung beim Kleingewerbe:

Der Kleingewerbetreibende haftet uneingeschränkt mit seinem Privat- und Betriebsvermögen.

Rechtsform beim Kleingewerbe:

  • Einzelunternehmen

Abgaben, Steuern beim Kleingewerbe:

  • Wenn Sie nicht durch die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG davon befreit sind, die Umsatzsteuer.
  • Als Kleingewerbetreibender sind Sie nicht sozialversicherungs-pflichtig.
  • Gewerbesteuer, allerdings gibt es einen Freibetrag bis 24.500 € jährlich.

Geschäftsbriefe von Kleingewerbetreibenden:

  • Sollten einen Namen sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen enthalten,
  • Benötigen eine ladungsfähige Anschrift, dabei darf es sich nicht um ein  Postfach handeln.

Alternative Schreibweisen und Falschschreibungen für Kleingewerbe:

Kelingewerbe, Klein Gewerbe, kleines Gewerbe

Zusammenfassung
Kleingewerbe, Begriff und Beantragung
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Kleingewerbe, Begriff und Beantragung
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Kleingewerbe, Begriff und Beantragung.
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