Die Nebentätigkeit wird oft mit dem Nebengewerbe gleichgesetzt. Einen Unterschied gibt es hier allerdings schon. Das Nebengewerbe können Sie nur als Unternehmer in der Form eines selbstständigen Gewerbetreibenden ausüben. Sie können die Nebentätigkeit also als selbstständiger und auch als Angestellter ausüben.
Möglichkeiten für die Ausübung einer Nebentätigkeit
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Die Ausübung in Form eines Angestelltenverhältnisses:
- eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
- eines Teilzeitjobs
- eines Midijobs
Die Ausübung in der Form eines Selbstständigen:
- Durch das Betreiben eines Gewerbes (Kleingewerbe, Nebengewerbe, Kleinstgewerbe.
Die Nebentätigkeit wird durch die aufgewendete Zeit und die für die Art der Sozialversicherung von der Haupttätigkeit abgegrenzt.
Versicherung während der Nebentätigkeit
Als Selbstständiger in einer Nebentätigkeit sind Sie durch Ihre private oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Wenn Sie die Nebentätigkeit zu Ihrem hauptberuflichem Angestelltenverhältnis ausüben, sind Sie über Ihren Hauptarbeitgeber krankenversichert; der Arbeitgeber in Ihrem Nebenjob muss Sie bei der Bundesknappschaft anmelden. Hier gilt:
- Max. 15 Stunden pro Woche
- Die Arbeitszeit der Nebenarbeit darf nicht höher sein als die der Hauptarbeit
Beantragung / Erlaubnis der Nebentätigkeit
Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, muss sich unter Umständen die Nebentätigkeit von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen (die Anzeigepflicht gilt in jedem Fall). Beamte (gilt auch für Zeitsoldaten) müssen sich die Nebentätigkeit von Ihrem Dienstherren genehmigen lassen. In der Regel gelten hier die gleichen Bedingungen:
- Sie darf nicht dazu führen, dass Sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
- Sie dürfen Ihrem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz machen.
- Durch Ihre Nebenarbeit darf die Arbeitsleistung bei Ihrem Hauptarbeitgeber nicht beeinträchtigt werden.
- Sie dürfen keinen Urlaub aufwenden, um nebenbei zu arbeiten.
- Sie dürfen ohne Genehmigung keine Ressourcen Ihres Hauptarbeitgebers für Ihre Nebenarbeit nutzen.
Eine Nebentätigkeit kann für Arbeitnehmer schon von vornherein im Arbeitsvertrag verboten werden.
Versteuern der Nebeneinkünfte
Einkünfte aus Ihrem Nebenerwerb werden vom Finanzamt wie Ihre Haupteinkünfte behandelt, mit dem Unterschied, dass diese als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ für die Nebentaetigkeit als Gewerbetreibender geführt werden. Am Ende des Jahres werden dann alle Einkünfte wie „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenverhältnis oder Vermietung und Verpachtung“ zusammengefasst. Für alle Einkunftsarten zusammen zahlen Sie dann die Einkommenssteuer.
Alternative Schreibweisen und Falschreibungen der Nebentätigkeit:
Nebentätigkeit, Nebentatigkeit, Neben-Taetigkeit, Neben-Tätigkeit, Neben taetigkeit, Neben tätigkeit