Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit handelt es sich um einen Zuschuss, mit diesem Zuschuss wird Ihre Existenzgründung subventioniert. Das bedeutet, Sie müssen den Gründungszuschuss nicht wie bei einem Kredit oder Darlehen zurückzahlen. Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger von  Arbeitslosengeld I (Info), für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Info) gibt es das Einstiegsgeld (Info).

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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um einen Anspruch auf den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III zu bekommen?

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  • Sie erhalten am Tag vor Gründung ALG-I oder eine vergleichbare Leistung
  • Sie haben am Tag der Gründung noch einen Restanspruch auf ALG-I von mindestens 150 Tagen, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht („kurze“ Anwartschaftszeit)
  • Sie haben den Antrag  von der Bundesagentur für Arbeit abgeholt, bevor Sie die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit vorgenommen (Gewerbeanmeldung) haben
  • Sie führen Ihr Unternehmen (also Ihre selbstständige Tätigkeit) hauptberuflich  und arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche, außerdem die Aufnahme dieser Tätigkeit zum Ende Ihrer Arbeitslosigkeit führen
  • Sie müssen ein  aussagefähiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Finanzplanung vorlegen.*
  • Sie weisen die Tragfähigkeit Ihrer Gründungsidee mit einer fachkundigen Stellungnahme nach*
  • nach Beantragung müssen Sie um den Gruendungszuschuss zu erhalten Ihre Anmeldung beim Gewerbeamt und dem Finanzamt nachweisen
  • Sie müssen Fähigkeiten und Kenntnisse (u.a. Fachkenntnis) zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit nachweisen*
  • Sie können auch gefördert werden wenn Sie bereits selbstständig waren
  • sollten Sie schon einmal für eine Selbstständigkeit gefördert worden sein muss das Ende dieser Förderung 24 Monate her sein
  • Sie dürfen keine  Ruhenstatbestände nach den §§ 156(Sperrzeit) bis 159(Arbeitskampf z.Bsp. Streik) erhalten oder erhalten haben
  • Sie werden nicht gefördert, wenn Sie Ihr Rentenalter erreicht haben

*für diese Punkte verlangt die Agentur für Arbeit eine fachkundige Stellungnahme von

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • berufsständische Kammern
  • Fachverbänden
  • Kreditinstituten

ACHTUNG: Wir Unternehmensberater sind ebenfalls eine fachkundige Stelle das wird jedoch von den Agenturen für Arbeit nicht immer anerkannt. Sie sollten also im Zweifelsfall immer vorher Nachfragen.

Was und wie hoch ist Ihr Anspruch beim Gründungszuschuss?

  • der Gründungszuschuss ist gewinnunabhängig, das bedeutet selbst wenn Sie im ersten Gründungsjahr bereits Gewinne erzielen bleibt Ihnen der Gründungszuschuss erhalten (selbstverständlich auch bei Verlust)
  • Sie bekommen Ihr bisheriges Arbeitslosengeld und zusätzlich 300€ für die Sozialversicherung (u.a. Ihre Renten- und Krankenversicherung), dieser Anspruch besteht 6 Monate
  • nach Ablauf der 6 Monate können Sie noch für weitere 9 Monate den Zuschuss von 300€ monatlich für Ihre Sozialversicherungen beantragen*

*Hier müssen sie eine intensive Geschäftstätigkeit und Ihre hauptberufliche unternehmerische Aktivität nachweisen (hierbei kann ich Sie ebenfalls unterstützen). UNBEDINGT BEACHTEN: Es besteht die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Beachten Sie dazu meinen Artikel zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Der Gründungszuschuss ist eine Kannleistung!!!!

Die Bundesregierung kürzte 2012 den Gründungszuschuss für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit drastisch um 90%. Man machte  aus einem “Anspruch” nach (SGB3 § 93 Gründungszuschuss) eine Kannleistung. Die Bewilligung dieser Kannleistung steht neben vieler anderer Hürden auch noch im Ermessen Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, also Ihrem Sachbearbeiter. Sollte sich bei Ihnen also ein Anspruch ergeben müssen Sie auch noch hoffen das dem zuständigen Sachbearbeiter Ihr Gesicht gefällt. Also bitte immer freundlich und sachlich bleiben, egal wie schwer es Ihnen fällt, am Ende machen die Damen und Herren im Arbeitsamt auch nur ihre Arbeit. Dummerweise und für mich unverständlich ist es hier für Sie von Nachteil, wenn Sie eine gute fachliche Qualifikation  nachweisen können (was Sie ja für Ihre Gründung machen müssen). Denn in vielen Regionen gehen die Sachbearbeiter der Agenturen für Arbeit mit dem Motto ran „och wer noch den Elan hat sich selbstständig zu machen um den ist es noch nicht zu spät“. Das bedeutet man versucht Sie noch in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Wenn Ihr erlernter Beruf oder Ihre Qualifikation dann auch noch auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wird, haben Sie ein Problem. Der Staat macht hier nichts anderes als Gründer mit guten Fachkenntnissen schon vorher auszubremsen und zerstört damit unsere erfolgreiche Gründerkultur. Dabei sind Unternehmensgründungen der Motor unserer Wirtschaft. (Quelle: www.Bundesregierung.de). Erfreulicherweise haben das die Verantwortlichen in den Landesregierungen erkannt und fördern Existenzgründungen mit eigenen Programmen. Das Land Brandenburg legte über die LASA Brandenburg ein Förderprogramm mit dem Namen „Aufbauförderung“ auf und versuchte die Lücke der Kannleistung beim Gründungszuschuss zu schließen. Was auch bis zum 08.04.2014 mit 740 geförderten Existenzgründern gelang. Dummerweise war das Förderprogramm mit einem Volumen von 6 Millionen € die bis März 2015 reichen sollten schon nach 5 Monaten ausgeschöpft. Die Ablehnung des Gründungszuschuss im ALGI Bezug behandel ich in einem anderen Blogthema. Quellen: Lotsendienst, Arbeitsagentur und Förderdatenbank

Die Unternehmensberatung X-Konzept hilft Ihnen bei der Beantragung des Gründungszuschuss:

Für den Landkreis Barnim:

Eberswalde, Bernau bei Berlin, Biesenthal, Marienwerder, Finow, Werneuchen, Zepernick, Oderberg, Blumberg Joachhimstal, Breydin Lanke, Rüdnitz, Melchow, Sydower Fließ, Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Parsteinsee, Althüttendorf, Friedrichswalde und Ziethen.

Für die Uckermark 

Angermünde, Prenzlau, Schwedt-Oder, Templin, Lychen, Boitzenburger Land, Gemeinde Nordwestuckermark, Uckerland, Amt Gart, Gerwalde, Gramzow und Oder-Welse

Die Unternehmensberatung X-Konzept berät auch Existenzgründer in:

Altlandsberg, Bad Freienwalde, Buckow, Lebus, Müncheber, Seelow, Strausberg, Wriezen, Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Letschin, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen-Eggersdorf, Rüdersdorf bei Berlin, Bliesdorf, Neulewin, Neutrebbin, Oderaue, Prötzel,  Reichenow-Möglin, Falkenberg-Höhe, Golzow, Lebus, Märkische Schweiz, Neuhardenberg, Seelow-Land [/sociallocker]