Inhaltsverzeichnis
- Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
- Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um einen Anspruch auf den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III zu bekommen?
- Was und wie hoch ist Ihr Anspruch beim Gründungszuschuss?
- Der Gründungszuschuss ist eine Kannleistung!!!!
- Die Unternehmensberatung X-Konzept hilft Ihnen bei der Beantragung des Gründungszuschuss:
- Für den Landkreis Barnim:
- Für die Uckermark
- Die Unternehmensberatung X-Konzept berät auch Existenzgründer in:
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit handelt es sich um einen Zuschuss, mit diesem Zuschuss wird Ihre Existenzgründung subventioniert. Das bedeutet, Sie müssen den Gründungszuschuss nicht wie bei einem Kredit oder Darlehen zurückzahlen. Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I (Info), für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Info) gibt es das Einstiegsgeld (Info).
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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um einen Anspruch auf den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III zu bekommen?
[sociallocker]- Sie erhalten am Tag vor Gründung ALG-I oder eine vergleichbare Leistung
- Sie haben am Tag der Gründung noch einen Restanspruch auf ALG-I von mindestens 150 Tagen, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht („kurze“ Anwartschaftszeit)
- Sie haben den Antrag von der Bundesagentur für Arbeit abgeholt, bevor Sie die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit vorgenommen (Gewerbeanmeldung) haben
- Sie führen Ihr Unternehmen (also Ihre selbstständige Tätigkeit) hauptberuflich und arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche, außerdem die Aufnahme dieser Tätigkeit zum Ende Ihrer Arbeitslosigkeit führen
- Sie müssen ein aussagefähiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Finanzplanung vorlegen.*
- Sie weisen die Tragfähigkeit Ihrer Gründungsidee mit einer fachkundigen Stellungnahme nach*
- nach Beantragung müssen Sie um den Gruendungszuschuss zu erhalten Ihre Anmeldung beim Gewerbeamt und dem Finanzamt nachweisen
- Sie müssen Fähigkeiten und Kenntnisse (u.a. Fachkenntnis) zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit nachweisen*
- Sie können auch gefördert werden wenn Sie bereits selbstständig waren
- sollten Sie schon einmal für eine Selbstständigkeit gefördert worden sein muss das Ende dieser Förderung 24 Monate her sein
- Sie dürfen keine Ruhenstatbestände nach den §§ 156(Sperrzeit) bis 159(Arbeitskampf z.Bsp. Streik) erhalten oder erhalten haben
- Sie werden nicht gefördert, wenn Sie Ihr Rentenalter erreicht haben
*für diese Punkte verlangt die Agentur für Arbeit eine fachkundige Stellungnahme von
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- berufsständische Kammern
- Fachverbänden
- Kreditinstituten
ACHTUNG: Wir Unternehmensberater sind ebenfalls eine fachkundige Stelle das wird jedoch von den Agenturen für Arbeit nicht immer anerkannt. Sie sollten also im Zweifelsfall immer vorher Nachfragen.
Was und wie hoch ist Ihr Anspruch beim Gründungszuschuss?
- der Gründungszuschuss ist gewinnunabhängig, das bedeutet selbst wenn Sie im ersten Gründungsjahr bereits Gewinne erzielen bleibt Ihnen der Gründungszuschuss erhalten (selbstverständlich auch bei Verlust)
- Sie bekommen Ihr bisheriges Arbeitslosengeld und zusätzlich 300€ für die Sozialversicherung (u.a. Ihre Renten- und Krankenversicherung), dieser Anspruch besteht 6 Monate
- nach Ablauf der 6 Monate können Sie noch für weitere 9 Monate den Zuschuss von 300€ monatlich für Ihre Sozialversicherungen beantragen*
*Hier müssen sie eine intensive Geschäftstätigkeit und Ihre hauptberufliche unternehmerische Aktivität nachweisen (hierbei kann ich Sie ebenfalls unterstützen). UNBEDINGT BEACHTEN: Es besteht die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Beachten Sie dazu meinen Artikel zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Der Gründungszuschuss ist eine Kannleistung!!!!
Die Bundesregierung kürzte 2012 den Gründungszuschuss für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit drastisch um 90%. Man machte aus einem “Anspruch” nach (SGB3 § 93 Gründungszuschuss) eine Kannleistung. Die Bewilligung dieser Kannleistung steht neben vieler anderer Hürden auch noch im Ermessen Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, also Ihrem Sachbearbeiter. Sollte sich bei Ihnen also ein Anspruch ergeben müssen Sie auch noch hoffen das dem zuständigen Sachbearbeiter Ihr Gesicht gefällt. Also bitte immer freundlich und sachlich bleiben, egal wie schwer es Ihnen fällt, am Ende machen die Damen und Herren im Arbeitsamt auch nur ihre Arbeit. Dummerweise und für mich unverständlich ist es hier für Sie von Nachteil, wenn Sie eine gute fachliche Qualifikation nachweisen können (was Sie ja für Ihre Gründung machen müssen). Denn in vielen Regionen gehen die Sachbearbeiter der Agenturen für Arbeit mit dem Motto ran „och wer noch den Elan hat sich selbstständig zu machen um den ist es noch nicht zu spät“. Das bedeutet man versucht Sie noch in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Wenn Ihr erlernter Beruf oder Ihre Qualifikation dann auch noch auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wird, haben Sie ein Problem. Der Staat macht hier nichts anderes als Gründer mit guten Fachkenntnissen schon vorher auszubremsen und zerstört damit unsere erfolgreiche Gründerkultur. Dabei sind Unternehmensgründungen der Motor unserer Wirtschaft. (Quelle: www.Bundesregierung.de). Erfreulicherweise haben das die Verantwortlichen in den Landesregierungen erkannt und fördern Existenzgründungen mit eigenen Programmen. Das Land Brandenburg legte über die LASA Brandenburg ein Förderprogramm mit dem Namen „Aufbauförderung“ auf und versuchte die Lücke der Kannleistung beim Gründungszuschuss zu schließen. Was auch bis zum 08.04.2014 mit 740 geförderten Existenzgründern gelang. Dummerweise war das Förderprogramm mit einem Volumen von 6 Millionen € die bis März 2015 reichen sollten schon nach 5 Monaten ausgeschöpft. Die Ablehnung des Gründungszuschuss im ALGI Bezug behandel ich in einem anderen Blogthema. Quellen: Lotsendienst, Arbeitsagentur und Förderdatenbank
Die Unternehmensberatung X-Konzept hilft Ihnen bei der Beantragung des Gründungszuschuss:
Für den Landkreis Barnim:
Eberswalde, Bernau bei Berlin, Biesenthal, Marienwerder, Finow, Werneuchen, Zepernick, Oderberg, Blumberg Joachhimstal, Breydin Lanke, Rüdnitz, Melchow, Sydower Fließ, Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Parsteinsee, Althüttendorf, Friedrichswalde und Ziethen.
Für die Uckermark
Angermünde, Prenzlau, Schwedt-Oder, Templin, Lychen, Boitzenburger Land, Gemeinde Nordwestuckermark, Uckerland, Amt Gart, Gerwalde, Gramzow und Oder-Welse
Die Unternehmensberatung X-Konzept berät auch Existenzgründer in:
Altlandsberg, Bad Freienwalde, Buckow, Lebus, Müncheber, Seelow, Strausberg, Wriezen, Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Letschin, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen-Eggersdorf, Rüdersdorf bei Berlin, Bliesdorf, Neulewin, Neutrebbin, Oderaue, Prötzel, Reichenow-Möglin, Falkenberg-Höhe, Golzow, Lebus, Märkische Schweiz, Neuhardenberg, Seelow-Land [/sociallocker]
Wirklich schade das die Aufbauförderung so schnell aufgebraucht war – darüber hatte ich auch mal einen Artikel geschrieben. Das die Bundesregierung durch die Gesetzesänderung den Gründungszuschuss um 90% gekürzt hat stimmt aber so nicht ganz.
Vor dem 28.12.2011 (offizielles Inkrafttreten der neuen Regelung) war es doch so das sich massenhaft Menschen haben kündigen lassen um mit einem gekauften Businessplankonzept für 20,- € ein Startgeld von bis zu 25.000 Euro geben zu lassen. Natürlich gab es auch reguläre Gründer – der Mitnahmeeffekt war jedoch schon sehr groß und der Aufwand dafür doch sehr klein.
Nun ist es fast umgekehrt – der Aufwand den Gründungszuschuss zu erhalten ist deutlich höher und die Förderhöhe mit nur noch 6 Monaten in Phase 1 deutlich niedriger.
Da ich selbst als Berater von 42 Gründern/ innen, seit der Änderung Ende 2011, 95% erfolgreich zum Gründungszuschuss verholfen habe, wage ich mal die Behauptung das „Wer gut vorbereitet und mit Strategie an die Sache rangeht, den Gründungszuschuss auch erhält“.
Und für die Kosten eines Gründungsberaters, vorallem aus der Arbeitslosgkeit, gibt es Förderprogramme mit bis zu 100% Zuschuss zu den Beratungskosten. Es gibt also keine Gründe sich nicht passende Hilfe durch einen Gründungsberater zu holen.
Gruss Klaus Schaumberger
Hallo Herr Schaumberger,
vielen Danmk für Ihren Kommentar. Mit der Aufbauförderung gebe ich Ihnen recht. Mit dem Mitnahmeeffekt beim Gründungszuschuss auch. Wir wissen beide, dass es diesen bei fast allen Fördermitteln gibt (GDC, ICH-AG), dies ist auch ein Grund warum das Gründercoaching der Kfw so „verändert“ wird. Das Sie seit Ende 2011 noch den Gründungszuschuss für Gründer bekommen haben obowhol er eine Ermessensleistung ist und kein Rechtsanspruch mehr besteht, ist eine tolle Leistung. Trotzdem, sind das zahlen die ich nicht prüfen kann. Die Realität hier im Berliner Raum sieht anders aus. Nehmen wir mal das Beispiel eines Zweiradmechanikers, möchte sich dieser selbstständig machen gibt es in Berlin und dessen Umland etliche offener sozialversicherungspflichtiger Stellen, damit können Sie noch so gut vorbereitet sein, niemand wird dann den Gründungszuschuss bekommen (also gibt es auch eine regionale Betrachtung). Dies gilt auch für andere Branchen. Anders sieht die Sache schon wieder etwas südlicher im Raum Cottbus aus, hier gitb es deutlich weniger Job-Angebote und auf Seiten der Agenturen für Arbeit ist man deutlich kooperativer. Mal davon abgesehen können wir beide nicht Ihre erfolgreichen Beratungen als Wert für den Artikel nehmen.
Die Bundeagentur für Arbeit spricht in Ihrem Monatsbericht von Mai 2012 selber von einem Rückgang der Fördereintritte von mehr als drei Viertel. Ich stimme Ihnen aber absolut zu, wenn Sie schreiben das gute Beratung sehr wichtig ist und die Chancen um 90 % erhöht :-D, denn oftmals ersticken die Sachbearbeiter/innen bei der Agentur für Arbeit die Beantragung des GZ schon im Keim. Daveon bleibt jetzt unberührt ob es sich um das GDC, Bafa-Förderung, Lotsendienst, Aufbaugeld, Eintstiegsgeld, weitere Fördermittel oder einen Businessplan für eine Finanzierung handelt. Absolut jeder Entscheider kennt diese fertigen Baukastenbusinesspläne aus dem Internet und ich glaube auch Sie wissen, für wie viel Belustigung diese dort sorgen. Egal um welche Art der Gründung es geht, eine zweite Chance bei der Fördermittel-, bzw Kapitalakquise gibt es ganz selten.