Für jeden!!!!! Oder garantiert Ihnen jemand Ihren Erfolg als Gründer, Freiberufler und Unternehmer? Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit ist meiner Meinung nach ein hervorragendes Werkzeug um sie während und nach der Existenzgründungsphase sozial abzusichern. Ich höre immer wieder von Gründern und Gründerinnen das der „bekannte“ oder „befreundete“ Versicherungsmakler gesagt hat diese Versicherung ist Unsinn. Es fielen Floskeln wie „das brauch keiner oder glaubst du nicht an deine Idee“ oder „mit den 35€ bzw. 70€ kannst du besseres Anfangen“, solche Aussagen lassen viele Menschen unter Druck geraten, denn wer möchte schon zugeben, dass er durchaus Angst vor seiner Existenzgründung hat. Ich sage Ihnen diese Angst ist gut, diese Angst ist ein Schutzmechanismus der Ihnen dabei hilft keine Fehler zu begehen, Fehler, die teuer sind. Für den Moment der Gründung und die erste Zeit danach gibt es kein Renten- oder Finanzprodukt das so wichtig ist, dass man sein Geld lieber dafür anstatt für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ausgeben sollte. Das Dumme ist leider das kein Versicherungsmakler oder Vertreter einer Versicherungsgesellschaft für die Empfehlung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung eine Provision bekommt. Es gibt durchaus auch gute Versicherungs-„Berater“ denen möchte ich solch eine Arbeitsweise nicht unterstellen es kann jedoch nicht schaden sich innerhalb und auch nach der Gründungsphase zu der Versicherungsproblematik von einer Unternehmensberatung unterstützen zu lassen. (Die Firma X-Konzept vertreibt keine Versicherung vor, nach und während der Beratung, wir sind zu 100% neutral und unabhängig).

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Wer hat Anspruch auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Eine der beiden Vorraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Personen die vor der Gründung innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis waren (also krankenversichert, kein geringfügiger Minijob) Personen, die versicherungspflichtig Krankengeld bezogen haben oder versicherungspflichtige Erziehungszeiten wahrgenommen haben

Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes Versicherungspflichtverhältnis handelt, oder ob einzelne Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung können berücksichtigt werden. Das ermöglicht z. B. auch Auslandsbeschäftigten, die sich nach ihrer Rückkehr ins Inland selbstständig machen, die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.

  • Der Antragsteller in unserem Fall der Existenzgründer muss unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung des Sozialgesetzbuchs III (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben. Die Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle.

Ausschluß

Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich, wenn der oder die Antragsteller/in bereits anderweitig versicherungspflichtig sind (z.B. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, bei Kindererziehungszeiten oder Wehrpflicht) oder zu einem Personenkreis gehört, der grundsätzlich versicherungsfrei ist (z.B. Beamter, Richter, Soldat). Bei Beamten, Richtern und Berufssoldaten gibt es nach Ihrer Dienstzeit Pensionsansprüche und während ihrer Dienstzeit besteht in der Regel eine Versicherung über den Arbeitgeber. In diesem Fall der Bund oder das Land. Bei diesen Berufsgruppen ist es wichtig einen Antrag auf Genehmigung, zur Ausübung einer Nebentätigkeit zu stellen. Zeitsoldaten sind über die Übergangsgebührnisse und eine 70%ige „Krankenversicherung“ abgesichert. Die Abrechnung erfolgt über die WBV. Zusätzlich müssen die restlichen 30% bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden- ganz wichtig, ist es hier als junger Soldat eine sogenannte große Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mehr dazu in meiner speziellen Beratung für Soldaten.

Antragstellung

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit. Sie müssen beispielsweise anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.

Wer seit 2011 zweimal als Selbstständiger Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht als Selbstständiger in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern. Der Ausschlussgrund greift allerdings nur, wenn der Versicherte nach seinem Leistungsbezug nicht bereits wieder mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (hierzu zählen auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung) stand und deshalb keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.

Beitragshöhe in 2014

Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bemisst sich an der Bezugsgröße von 2.765 Euro (West) und 2.275 Euro (Ost). Daraus ergeben sich Beiträge von 82,95 Euro (West) bzw. 70,35 Euro (Ost). Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung (§ 345b, § 434w SGB III). Sie zahlen im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauf folgenden Kalenderjahr generell nur den hälftigen Beitrag.

Eintritt der Arbeitslosigkeit

Wer mit seiner beruflichen Selbständigkeit scheitert, kann die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind. Sie können allerdings bis zu 165 Euro neben dem Arbeitslosengeld hinzuverdienen. Darüber hinausgehende Einnahmen werden vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Denken Sie daran, dass Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Möglichkeiten nutzen müssen, um die Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen). Sie müssen u. a. jede zumutbare Beschäftigung annehmen, in die Sie die Arbeitsagentur vermittelt.

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

  • Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist) vor Eintreten der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Höhe des Arbeitslosengeldes

  • Bei Arbeitslosen, die in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung als Selbständiger freiwillig weiterversichert waren, orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes an einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts ist u. a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig.

Restansprüche geltend machen?

Selbständige, die vor ihrer Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III (www)), wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Dieser Restanspruch und der neu erworbene Anspruch durch die freiwillige Weiterversicherung werden zu einem dem Alter entsprechenden Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

www.bmwi.de        

Anspruch auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung nach SGB 3 § 147

SGB 3 Einzelnorm § 147 Grundsatz

Anspruch auf Arbeitslosengeld www.gesetze-im-internet.de

Zusammenfassung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Artikelüberschrift
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Beschreibung
Für wen ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung sinnvoll?
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