Alle die einem Gewerbe nachgehen sind zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Das Gewerbe wird in der  Gewerbeordnung geregelt. Unterschieden wird zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Information zum Reisegewerbe finden Sie hier.

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

Der Betrieb und die Anmeldung eines Gewerbes ist jedem gestattet, also auch Studenten, Rentnern, Beamten, Zeitsoldaten oder Hausfrauen (bitte unbedingt die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen beachten). Es sei denn es wird ihm nach der Gewerbeordnung nicht gestattet. Auskünfte darüber bekommen Sie beim Ordnung- oder Gewerbeamt. Außerdem können Sie mehrere verschiedene Gewerbe gleichzeitig betreiben. Bei vielen Gewerbeämtern ist inzwischen auch eine Online-Gewerbeanmeldung möglich.

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Was ist ein Gewerbe?

Eine selbstständige, erlaubte (nicht sozial unwertige und generell verbotene), auf Gewinnerzielung gerichtete und auf eine gewisse Dauer angelegte Tätigkeit.

Warum muss ich ein Gewerbe anmelden?

Die Anmeldung eines Gewerbes ist deshalb wichtig, weil die Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb ordnungsgemäß versteuert werden müssen. Dazu zählt nicht nur die Einkommenssteuer, sondern auch die Gewerbesteuer. Der aktuelle Gewerbesteuer-Freibetrag liegt bei 24.500 Euro. Es gibt jedoch Berufe und Branchen, die keine Gewerbeanmeldung erfordern.

Von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind:

  • die Landwirtschaft
  • die freien Berufe (Notare, Anwälte oder Ärzte)
  • alle, die ein Vermögen verwalten

Gewerbemeldungen

Gewerbemeldungen umfassen die Verpflichtung jedes Gewerbetreibenden zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung der gewerblichen Tätigkeit.

Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

Die Gewerbeanmeldung oder auch Anmeldung zum Betrieb eines Gewerbe vollziehen Sie bei dem für Sie zuständigem Ordnungs- oder Gewerbeamt. Die Zuständigkeit liegt entweder an Ihrem Wohnsitz, Firmensitz oder dort, wo Sie eine weitere Niederlassung anmelden möchten.

Gültigkeit des Gewerbescheins

Der Gewerbeschein ist bei aktivem Geschäftsbetrieb unbegrenzt gültig. Er kann Ihnen jedoch bei Gesetzesverstößen entzogen werden. Nach § 49 Erlöschen von Erlaubnissen kann die Gewerbeanmeldung nach §§ 30, 33a und 33i Gewerbeordnung erlöschen, wenn der Geschäftsbetrieb innerhalb eines Jahres nicht begonnen oder nicht mehr ausgeführt wird.

Kosten der Gewerbemeldung

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind je nach Region unterschiedlich, sie können zwischen 15 und 60€ betragen. Die Gewerbeabmeldung kann sogar kostenfrei sein.

Wichtige Unterlagen für die Gewebeanmeldung:

  • Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Gastronomen benötigen in einigen Bundesländern eine Betriebserlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt.
  • Handwerker benötigen eine Handwerkskarte für handwerksähnliche Betriebe.
  • Einen gültigen Personalausweis.
  • Bei einigen Branchen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • In einigen Bundesländern benötigen Sie für den einen gastronomischen Betrieb vom Ordnungsamt eine Konzession bzw. Betriebserlaubnis.

Was gibt es zu beachten?

Nach der Gewerbeanmeldung werden Sie Pflicht-Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK). Diese melden sich von allein bei Ihnen. Bei Existenzgründern und Unternehmen bis zu bestimmten Gewinngrenzen kann es zu einer Beitragfreistellung oder einer Reduzierung des Beitrags kommen. Diese müssen Sie jedoch beantragen. Bei Existenzgründern reicht eine niedrige Schätzung und bei allen anderen Unternehmen muss man Unterlagen wie eine aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche-Auswertung) oder einen Abschluss aus dem Vorjahr einreichen.