Abzocke DR Verwaltung AG Eintragungsfalle:
Es gibt wieder einmal etwas Neues in der Rubrik „Schreiben aus Ökopapier die aussehen wie vom Amt“ diesmal ist es die Firma:
- DR Verwaltung AG
- Domain: www.ustid-nr.de
- Adresse: Potsdamer Platz 2, 53119 Bonn (Nordstadt)
- Vorstandsvorsitzender: Serdal Congar
Das Schreiben der deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inklusive Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (DR Verwaltung AG) erweckt durch die übliche Machart (graues behördliches Ökopapier) und dem Logo mit den Sternen der Europaflagge einen hoheitlichen Eindruck, zusätzlich ist die Domain ustid-nr.de für den ein oder anderen Unternehmer/Gründer /innen ebenfalls vertrauenerweckend. Bevor Sie den Text zu Ende lesen kann ich Ihnen schon sagen, dass dieses Schreiben absoluter Humbug und eine üble Abzocke ist. In ähnlichen Beiträgen wie:
- Abzocke durch Handels- und Gewerbe Verwaltung HGV
- Arglistige Täuschung mit Öffentliches Gewerberegister
- Betrug bei Gewerberegister- und Handelsregistereintrag
habe ich diese Art der Abzocke, arglistigen Täuschung und sogar Betrug schon mehrfach behandelt.
Folgende Überschrift stand auf meinem Anschreiben:
Erfassung gewerblicher Firmendaten (§14 BGB)
[ezcol_2fifth] [/ezcol_2fifth] [ezcol_3fifth_end]Sie haben richtig gelesen: §14 BGB, dieser Paragraf sagt lediglich, aus was laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Unternehmer ist. Ich nehme stark an das diese Amateure von der DR Verwaltung AG den §14 UStG meinen, dieser hat wenigstens wirklich mit der Umsatzsteuer ID zu tun. Allerdings wird hier nur festgelegt wie eine Rechnung auszusehen, wie und wann die USTID angegeben werden muss. Es gibt keinen Zwang diese in irgendeinem Register veröffentlichen lassen zu müssen! Dieses Anschreiben ist derart amateurhaft das Ich beim lesen schon etwas lachen musste, selbst meine Adresse ist falsch, diese gehört zu einem meiner Unternehmen, wobei hier ein völlig falscher Branchenbucheintrag als Grundlage gedient hat. [/ezcol_3fifth_end]Den Text von DR Verwaltung AG richtig lesen:
[ezcol_2fifth] [/ezcol_2fifth] [ezcol_3fifth_end]Die von mir Rot markierten Stellen sind die wichtigsten Punkte dieses Schreibens. Eigentlich steht dort klar das es sich um keine Anmeldepflicht handelt, das der Eintrag kostenpflichtig ist und das Sie einen Zweijahresvertrag eingehen. Allerdings gehen diese Information schnell unter und n nicht wenigen Büros wird das vom Unternehmer oder einem seiner Angestellten schnell mal ausgefüllt und abgeschickt.[/ezcol_3fifth_end]Kosten des Eintrags bei der DR Verwaltung AG
[ezcol_2fifth] [/ezcol_2fifth] [ezcol_3fifth_end]Der Eintrag beim „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inklusive Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ kostet nicht weniger als 797,76 € für zwei Jahre. Dieses Geld ist absolut zum Fenster rausgeworfen, dafür bekommen Sie schon eine halbwegs vernünftige Internetseite, Werbung bei Google AdWords, Facebook oder regionale Zeitungswerbung (für ein paar Wochen) all das ist auf jeden Fall effektiver und hat eine höheren Return of Invest als die Eintragung bei www.ustid-nr.de. [/ezcol_3fifth_end]Warum der Eintrag bei „www.ustid-nr.de“ Müll ist:
Laut dem Analyestool Sistrix ist die Sichtbarkeit der Domain www.ustid-nr.de gleich null. Selbst die Werte meiner kleinen Seite sind bedeutend besser und für eine Art Branchendienst bzw. Register sind diese Werte erbärmlich. Es verweisen keine Links auf die Domain, man hat kein Suchwort in den Top 10 bei Google und ist auch nicht in sozialen Medien aktiv. Sistrix misst nicht den Besuch von Usern auf der Seite aber diese Auswertung ist schon ein Anzeichen dafür, wie wertlos diese Domain ist (Stand 26.04.2015).
Ich bin drauf reingefallen. Was soll ich tun? Muss ich das zahlen, oder kann ich das ignorieren? Lassen die´s drauf ankommen?
Über einen guten Rat würde ich mich sehr freuen.
Hallo,
also bezahlen wäre für mich keine Option und gar nicht reagieren das meiner Meinung nach Falscheste was Sie machen können.
Die Firma hat eine Forderung an Sie weil Sei etwas unterschrieben haben. Auf jeden Fall sollten Sie diese Forderung „schriftlich“ bestreiten.
Ist das schon länger als 4 Wochen her? Auf jeden fall sollten Sie schriftlich widerrufen (wenigstens per Einschreiben) und schreiben das Sie wegen der arglistigen Täuschung nicht zahlen werden und drohen Sie mit einem Anwalt.
Ich nehme an das wird nicht reichen, wenn wieder eine Forderung kommt gehen Sie zum Anwalt.
So würde ich das machen.
Gruß Marko