Arglistige Täuschung mit Öffentliches Gewerberegister?
Für mich als Unternehmer sowie Gründungs- und Unternehmensberater ist das Schreiben der „Öffentliches Gewerberegister“ Verwaltung GmbH (öffentliches Gewerberegister für Gewerbe, Industrie- und Handel) ein absoluter Klassiker. Dieses Formular ist genauso aufgebaut wie das Formular der Gewerbeauskunftszentrale, Branchensuche24 und vielen anderen Branchendiensten. Erfahrung mit diesen Formularen machen tausende Unternehmer und besonders Existentgründer täglich. Wer kennt das nicht, ein grauer Umschlag, der sehr Behörden ähnlich designt ist (man muss es einfach so sagen). Im Inneren des Umschlags wartet ein behördliches Schreiben auf Sie! ACHTUNG: Nein es ist nicht behördlich.
Es sieht zwar dem Schreiben des Handelsregisters, eines Amtsgerichts und Ihres Gewerbe- oder Ordnungsamts sehr ähnlich. Es ist jedoch von einer Firma, der „Öffentliches Gewerberegister Verwaltung GmbH“ (in diesem Fall). Wir Otto-normal-Verbraucher verstehen unter „öffentlich“ oft etwas anderes als der Gesetzgeber. Die Firma „Öffentliches Gewerberegister“ Verwaltung GmbH bietet Ihnen hier nicht mehr an Ihren Gewerbeeintrag „für ein sattes Entgelt“ im Register der ÖGR zu veröffentlichen. Die „Dienstleistung“ der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH, besteht darin Ihre Firmendaten im öffentlichen Gewerberegister der allgemeinen Öffentlichkeit zur Ansicht anzubieten. Das Thema Branchendienste behandle ich später in einem extra Blogeintrag. Nur so viel der Grundeintrag beim Marktführer der Branchendienste Gelbe-Seiten ist kostenlos. Hier gibt es noch Dienste wie meine Stadt, cylex, klicktel usw. Grundsätzlich sollten Sie alles nutzen, was kostenlos ist und nicht auf die penetranten Callcenter-Anrufe betreffs eines Premiumeintrags der jeweiligen Anbieter eingehen. Abgesehen von den gelben Seiten hat keiner der Anbieter genug Traffic und somit ein zu schlechtes Ranking bei Google, das es sich hier lohnt, Geld zu investieren. Die gelben Seiten investieren zumindest viel Geld in Google-Werbeanzeigen (damit wird aber auch Ihr kostenloser Eintrag gefördert 😀 ).
[sociallocker]Auf was ich mit meinen Ausführungen über die Branchendienste hinaus möchte, ist das absolut jeder Branchendienst mehr Traffic auf seiner Seite haben muss als die Seiten der Gewerbeauskunft-Zentrale.de oder des öffentlichen Gewerberegister s. Probieren Sie es aus je nach Browser und Suchmaschine finden Sie mit den Suchbegriffen „Gewerbeauskunft-Zentrale.de, öffentliches Gewerberegister“ Tausende Blogeinträge wie meinen und von Anwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern und Foreneinträgen, die vor den Machenschaften dieser Firmen warnen. Nach einer kurzen Galerie mit den Formularen und der AGB der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH komme ich zu den Kosten des Eintrages und betrachte den Vorgang aus kaufmännischer Sicht.
Hinweis: ÖGR = „Öffentliches Gewerberegister“ (Eigenname)
Achtung LESEN sie solche Formulare immer GENAU durch!
Oberes Drittel: Hier werden Sie aufgefordert Ihre Daten zu aktualisieren und diese „unterschrieben einzureichen“. Wenn Sie das tun, nehmen Sie das Angebot der ÖGR GmbH an und gehen mit ihr einen Vertrag ein.
Mittleres Drittel: Hier wurde das Kreuz freundlicherweise schon für Sie gesetzt. Quasi werden Sie an dieser Stelle über die Kosten und die Vertragsdauer informiert.
Unteres Drittel: Hier werden Sie vorsichtshalber noch einmal zusätzlich über die Kosten und die Vertragsdauer belehrt. Am interessantesten ist allerdings der letzte von mir Fett markierte Satz. Hier steht, dass Sie gegenwärtig in keinem Vertragsverhältnis mit der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH stehen. Also Reißwolf und fertig.
Interessant wäre es doch einmal sich als Unternehmer 2 Stunden mit diesem unangeforderten Angebot zu beschäftigen und diese 2 Stunden der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH in Rechnung zu stellen. Mit einer ordentlichen Recherche über diese Firma sind 2 Stunden definitiv plausibel. Also eine ordentliche Rechnung schreiben, ganz wichtig die Frist von zum Beispiel 14 Tagen nicht vergessen, dass die „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH bei nicht Beantwortung oder beim ausbleiben der Zahlung im Verzug ist und dann ab zum Anwalt Ihres Vertrauens. Sollten Sie mit dieser Nummer durchkommen, kann ich mir vorstellen, dass die Gegenseite sogar die Anwaltskosten tragen müsste (dafür gibt es Fachleute). Sollten diesen Vorschlag jetzt nur 10% der angeschriebenen Unternehmer beherzigen steht die ÖGR GmbH zumindest vor einem riesigen Verwaltungsaufwand. Herrlich :-D….
Betrachtung der „öffentliches Gewerberegister“ – Eintragung für Gewerbe, Industrie- und Handel aus kaufmännischer Sicht
Die Kosten: 62 € netto im Grundeintrag dazu kommen dann 11,78 € Mehrwertsteuer das macht dann einen monatlichen Betrag von 73,78 € brutto. Ich höre von Gründern immer wieder was sind den schon 50€ im Monat, meine Antwort ist dann immer 600€ im Jahr. In diesem Fall wären es dann 73,78 e x 12 Monate = 885,36€ im Jahr. Wenn Sie das über die gesamte Laufzeit rechnen also x 2 Jahre sind das gleich 1770,72 € und in meiner Welt ist das verdammt viel Geld. Ganz ehrlich, wenn Sie über die Straße gehen und vor Ihnen auf dem Boden liegt ein 50€ Schein dann heben Sie ihn doch auch auf und freuen sich. Also warum wollen Sie hier in diesem konkreten Fall solchen Halsabschneidern Ihr hart erarbeitetes Geld in den Rachen werfen? Egal ob Sie die 1770,72 € für private Zwecke ausgeben oder für eine andere Form der Werbung in Ihr Unternehmen investieren. Ich als Unternehmer, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmensberater wüsste 1770 bessere Möglichkeiten für Marketing als für diesen Registereintrag.
Sie könnten das Geld in Ihre Webseite investieren und diese für das Finden bei google optimieren (Marktführer und alle anderen können Sie getrost vernachlässigen). Oder Sie streuen Ihre Werbung regional. Ich werbe für meine Unternehmensberatung mittels dieser Webseite in ganz Deutschland. Regional versuche ich jedoch Existenzgründer und Gründer/innen in meinem Einzugsgebiet Eberswalde, Bernau b. Berlin, Prenzlau, Neuruppin, Oranienburg, Strausberg Frankfurt Oder und viele mehr beispielsweise durch Printmedien oder per social media marketing zu erreichen. Dadurch können Sie Ihre Werbung perfekt auf Ihre Zielgruppe abstimmen und auch genau diese optimal ansprechen. Sie sehen alles besser als ein Eintrag bei der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH, weil günstiger, ehrlicher und effektiver.
Noch ein paar Anmerkungen zu den wichtigen Punkten in der AGB der „Öffentliches Gewerberegister“ Verwaltung GmbH
Allein diese Aufmachung der AGB auf dem sogenannten Angebot der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH ist schon eine Frechheit. Die Schrift ist sehr klein, kaum lesbar und der Text ist ähnlich wie ein Wasserzeichen in die Seite eingebettet (wenn das ein Fachmann ließt, wäre ich für den Fachausdruck im Kommentar dankbar). Ein seriöses Unternehmen hätte diese AGB wenigstens auf 2 -3 Seiten und in erkenntlicher schwarzer Schrift veröffentlicht. Ich habe die AGB dann in lesbarer Form der Webseite des öffentlichen Gewerberegister für Gewerbe, Industrie- und Handel entnommen.
Ziffer 3 der AGB
Ziffer 3 der AGB behandelt den Vertragsschluss mit der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH nach §145 BGB. Quasi wird Ihnen hier erklärt das Sie mit Ihrer Antwort einen Antrag an die ÖGR GmbH stellen das Angebot der ÖGR anzunehmen. An diesen Antrag sind Sie dann gebunden. Das wünscht sich die „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH jedenfalls so. In Absatz (2) finden Sie noch Hinweise zur Kündigung des Vertrages mit einem Hinweis auf Ziffer 7, diese könne Sie sich auf dem nächsten Bild ansehen. Ich kann Ihnen nur raten sich dann ganz schnell einen Anwalt zu nehmen, aber einen Fachanwalt für Vertragsrecht der am besten schon Erfahrungen im Kampf gegen diese Firma hat. Eine solchen Anwalt finden sie zum Beispiel hier: www.recht-steuern-hamburg.de . Dort finden Sie auch einen Blog-Artikel mit der fachlich- rechtlichen Bewertung zu Branchenbuch-Firmen wie „Öffentliches Gewerberegister“ Verwaltung GmbH, branchensuche24 GmbH und andere.
Ziffer 6 und 7 der AGB
Die Preise von Ziffer 6 der AGB habe ich weiter oben bereits auseinandergenommen. Wichtiger ist hier die Ziffer 7 zur Kündigung des Vertrages bei der „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH. Die Laufzeit von 24 Monaten ist an sich schon sehr unkulant aber durch Handyverträge für die meisten Verbraucher nichts wirklich Neues. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit ist auch nicht ungewöhnlich. Sollten Sie das Angebot schon unterschrieben haben kündigen Sie mit sofortiger Wirkung wegen arglistiger Täuschung den Vertrag und drohen Sie ruhig schon einmal mit Ihrem Anwalt, setzen sie auch eine Frist als Datum damit die ÖGR in Verzug kommt. Sollte die ÖGR in Verzug kommen könne Sie dann später eventuell versuchen Ihre Anwaltskosten auf die „Öffentliches Gewerberegister“ GmbH umzulegen. Aber auch hier gilt: vorher den Fachmann fragen.
UPDATE: NEUE FIRMA GER Wirtschaftsinformations GmbH
Die GER Wirtschaftsinformations GmbH ist die nächste Firma die sich einreiht in die netten Abzock-Register. Betreiber sind vermutlich die alten Bekannten.
Hilfreiche Links zum Thema:
www.wkblog.de
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Inhaltsverzeichnis
- Arglistige Täuschung mit Öffentliches Gewerberegister?
- Achtung LESEN sie solche Formulare immer GENAU durch!
- Betrachtung der „öffentliches Gewerberegister“ – Eintragung für Gewerbe, Industrie- und Handel aus kaufmännischer Sicht
- Noch ein paar Anmerkungen zu den wichtigen Punkten in der AGB der „Öffentliches Gewerberegister“ Verwaltung GmbH
- Ziffer 3 der AGB
- Ziffer 6 und 7 der AGB
- UPDATE: NEUE FIRMA GER Wirtschaftsinformations GmbH
- Hilfreiche Links zum Thema:
Achtung Gewerberegistrat!!!!! Selbe Masche wie Gewerbeauskunftzentrale. Achtung!!!!!
diesen xxxxxxxxxxx sollte man die eier xxxxxxxxxx
Lach, Ihnen ist schon klar, dass ich den Kommentar leicht zensieren musste 😀 . Allerdings gebe ich Ihnen komplett recht. Es ist ein Unding das die so lange mit dieser Masche durchkommen.