In diesem Beitrag beantworte ich Fragen rund um die Existenzgründung, solche und ähnliche Fragen erreichen mich immer wieder.

Welchen Gewerbeschein brauche ich für meine Existenzgründung?

Sie benötigen für ein „stehendes“ Gewerbe also an einem festen Ort mit Firmensitz oder einem Ladenlokal einen normalen Gewerbeschein von Ihrem Ordnungs- oder Gewerbeamt. Wenn Sie mobil oder reisend arbeiten brauchen Sie die Reisegewerbekarte oder auch Reisegewerbeschein genannt. Achtung: Sie müssen auch mit einer Reisegewerbekarte postalisch erreichbar sein.

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Letzte Aktualisierung am 29.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige Pflicht?

NEIN! Begründung:

Selbstständige Unternehmer haben in Deutschland die Freiheit zur Wahl der Krankenkasse, man spricht von der Wahlfreiheit. Es gibt absolut keine Pflicht zur privaten Krankenversicherung, sondern eine Krankenversicherungspflicht für alle Personengruppen, diese lässt aber die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vorteile in der Versorgung und der Leistung bei den privaten Krankenkassen überwiegen im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen deutlich. Allerdings sind die Kosten und der Verwaltungsaufwand bei den privaten Krankenkassen enorm. Ich empfehle jedem „normalen“ Existenzgründer oder Gründerin mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu beginnen. Sollte sich Ihre Unternehmung positiv entwickeln können Sie diese Option später immer noch prüfen.

Brauche ich als Selbstständiger eine Lohnsteuerkarte?

Nein, die Lohnsteuerkarte ist für Arbeitnehmer die Lohnsteuer abführen müssen. Selbständige Unternehmer sind nicht Lohnsteuerpflichtig,, demzufolge benötigen Sie auch keine Lohnsteuerkarte. Als Selbstständiger zahlen Sie Einkommenssteuer, diese wird nach Ende des Wirtschaftsjahres mit der Einkommensteuererklärung berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Zuschuss und einem Darlehen bzw. Kredit.

Mit einem Zuschuss kann Ihre Existenzgründung bezuschusst werden das bedeutet, Sie müssen diesen „Zuschuss“ nicht zurückzahlen. Zuschüsse kann es in Form von Geld oder bezahlter Unternehmensberatung geben. Einen Kredit oder ein Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Kredite und Darlehen sind „eigentlich“ das gleiche, hier wird nur in der Regel nur durch die Laufzeiten unterschieden. Kredite haben kurze Laufzeiten und Darlehen werden für einen längeren Zeitraum abgeschlossen.

Müssen Selbstständige ein Geschäftskonto haben?

Nein. Aber Sie sollten ein Geschäftskonto eröffnen um eine finanzielle Trennung von Unternehmen und Privatleben zu haben. Die Kontoauszüge für Ihr Unternehmen müssen Sie in Ihrer Buchhaltung einheften, private Auszüge ohne Aufforderung vom Finanzamt nicht. Zusätzlich wird Ihnen durch diese saubere Trennung von Selbstständigkeit und Privatleben die Buchhaltung ungemein erleichtert. Wenn Sie beides vermischen erhöht sich der Arbeitsaufwand durch die Belegsortierung. Zusätzlich Erkennen Sie bei sauberer Trennung besser, ob Ihr Unternehmen gesund ist oder ob Ihre Privatausgaben zu hoch sind.  Dadurch haben Sie die Möglichkeit schnell an der richtigen Stelle zu handeln. Von all diesen Punkten einmal abgesehen merkt Ihre Bank schnell, wenn Sie Ihr Privatkonto für Geschäftszwecke benutzen, spätestens dann wird Ihre Bank Sie „freundlich“ bitten ein Geschäftskonto zu eröffnen. Die Kosten für ein Geschäftskonto sind höher als bei einem Privat-Girokonto, diese Einnahmen möchte sich natürlich keine Bank entgehen lassen.

Muss ich meine Krankenkasse bei Aufnahme einer Nebentätigkeit informieren?

Ja, Sie müssen den Krankenkassen Änderungen wie eine Erhöhung Ihres Einkommens mitteilen. Geregelt wird das im § 206 SGB V Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten. Ein höheres Einkommen kann dazu führen das Sie höhere Sozialabgaben an die Krankenkasse abführen müssen. Anders ist das bei einer privaten Krankenversicherung, hier bleibt der Beitrag immer gleich, egal wie viel Sie verdienen.