Meinungsbeitrag:
Bei folgendem Beitrag handelt es sich um eine persönliche Meinungsäußerung des Autors.

Branchenbuch-Abzocke Digi Medien GmbH

Die Branchenbuch-Abzocke hat wieder einen neuen Player. Die „Digi Medien“ GmbH aus 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware.
Bitte nicht verwechseln mit der registrierten GmbH, die einen ähnlichen Namen hat – die können dafür nichts! Ich gehe aber davon aus, dass diese Verwechslung gewollt ist, dass macht die Recherche nicht einfacher.

In diesem Artikel geht es nicht ausschließlich darum die Leistung bzw. das Angebot von brancheneintrag.online zu bewerten, es geht darum das man eine Aufforderung zur Aktualisierung eines Branchenbuch-Eintrags bekommt.
Wenn an dieser Aufforderung nachkommt, ohne diese gründlich zu lesen, hat man in den meisten Fällen ungewollt einen Auftrag über Kosten von 1.798 €.
Das ganze Anschreiben sowie die Kontaktaufnahme sind meiner Meinung nach Verschleierung von Kosten nach § 4 Nr. 3 UWG sowie Irreführung nach Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.

Die Faxnummer, wo man das Anschreiben hinsenden „kann“ hat eine Schweizer Landesvorwahl, was für ein Wunder, dort ist es ja nicht ganz so einfach mit dem EU Recht.
Googelt man die Adresse, landet man bei einer Datenbank der Offshore Leaks Database, hier gibt es Verbindungen dieser Adresse zu einer Firma, die mit dem Paradise Paper Skandal zu tun hat.
Nun gut, das alles sagt noch nichts aus, dort können auch andere Unternehmen ansässig sein, die nichts mit den Offshore Leaks zu tun haben. Aber das hat gereicht um etwas tiefer zu graben.

Nach Abfragen der Datenbanken von Bundesanzeiger und Unternehmensregister gibt es die Digi Medien GmbH nicht, zumindest nicht in Deutschland, prüfen Sie es einfach selber.
Ich muss hier aber auch anmerken, dass diese GmbH erst vor kurzem gegründet wurde, dann kann es auch passieren, dass noch keine Daten veröffentlicht wurden.

Und jetzt mal ehrlich, eine GmbH mit Sitz in den USA? Dort nennt sich das Limited Liability Company (LLC) bzw. domesticated limited liability company aber da wird es dann schon kompliziert.

Das Impressum ist (Abfrage 26.10.20) auch lückenhaft. Hier fehlen die Pflichtangaben für Unternehmen, bei einer GmbH wären das zusätzlich zu den jetzt vorhandenen Daten das Registergericht, die Registernummer sowie der Vertretungsberechtigte Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Daten dann allerdings erst, wenn Sie vorhanden sind, so lange diese nicht vorhanden sind müsste die GmbH allerdings als „in Gründung“  ausgewiesen werden.

Seriosität, sieht meiner Meinung nach anders aus!

Das Wort Abzocke kann man hier auch bewusst wählen, der BGH hat am 30.06.2011 im Urteil I ZR 157/10 Folgendes deutlich dargestellt:

UWG § 4 Nr. 3, § 5 Abs. 1
Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein
Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4
Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 – I ZR 157/10 – OLG Frankfurt a.M.
LG Frankfurt a.M

Hier der Link zur Quelle

Weiter unten betrachte ich diese Einträge zum Thema Kosten & Nutzen.

Digi Medien GmbH beim Bundesanzeiger und Unternehmensregister

(letzter Abruf 26.10.2020):

Eine Bitte vorweg, rufen oder schreiben Sie mich zu diesem Thema nicht an, ich bin kein Rechtsanwalt, ich kann gegen diese Geschäftsgebaren nicht mehr machen, als solche Beiträge zu verfassen! Bezahlen Sie das nicht, suchen Sie sich einen Anwalt! Ich darf und möchte hier keine Rechtsberatung durchführen. Mir ist nicht ganz klar, wie sehr solche „für mich“ dubiosen Firmen ihre Forderungen hier in Deutschland durchsetzen können. So etwas zu ignorieren ist in der Regel kein guter Weg, mindestens, sollten Sie diese Forderung bestreiten (nachweisbar). In meinen Augen und nach meiner ganz persönlichen Meinung, ist das Betrug. In der Mail bzw. den Anschreiben wird dem Nutzer suggeriert, dass er nur Daten auf Richtigkeit überprüfen soll, man muss das schon ziemlich genau lesen. Kein Wort von Kosten oder eines Angebots (Offerte) zur Sache geht es dann erst im Anhang. Darum mein Rat: Nehmen Sie sich im Zweifelsfall einen Anwalt! Im besten Fall, haben Sie die AGB oder das Schreiben gut gelesen und können noch innerhalb der 14 Tagesfrist widerrufen (bitte nachweisbar), dann kostet Sie der Vorgang kaum Zeit & Geld.

E-Mail / Anschreiben von Digi Medien GmbH > Branchenbuch

Aber nun zum Thema, worum geht es? Viele Unternehmen werden in diesen Tagen eine Mail bekommen, mit der Aufforderung, ihren Eintrag bei brancheneintrag.info oder brancheneintrag.online zu aktualisieren. Im Folgenden nehme ich etwas die Mail bzw. das Anschreiben auseinander. Ganz unten erläutere ich, warum ein Eintrag auf dieser Seite wirtschaftlich wenig ansprechend ist.

Der E-Mail Einleitungstext

Anmerkung: es ist nicht auszuschließen, das der Aufbau dieser Anschreiben mit der Zeit verändert wird, auch die Formulierungen und Preise können abweichen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2020/2021. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterfertigt per Email oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam der
Digi Medien GmbH

Bis hier her klingt es (liest es sich) ja noch nicht dubios, viele Branchenbücher fordern Ihre Kunden / gelisteten Unternehmen per Mail dazu auf Ihre Einträge zu aktualisieren. Nun sollte man ja generell sehr Vorsichtig sein, Mail-Anhänge zu öffnen, in diesem Fall habe ich es aus Neugier mal auf einem sicheren Weg getan. Und siehe da, es handelt sich um Abzocke par excellence.

Der E-Mail Anhang > Anschreiben Brancheneintrag

Der Briefkopf:

Hier findet man auf der linken Seite ganz klassisch die eigene Anschrift. Auf der rechten Seite ist dann schon die Rede von „Offerten“- Datum, „Offerten“-Nummer und „Offerten“-Art.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte überprüfen Sie die untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit und korrigieren oder ergänzen Sie gegebenenfalls Ihre firmenrelevanten Daten für die korrekte Eintragung in unserem Branchenbuch und senden Sie uns diese Offerte unterzeichnet bei Annahme an die oben aufgeführte Telefaxnummer zurück.

Die hier entscheidende Stelle, habe ich fett markiert, „Offerte“ ist gleichbedeutend mit „Angebot“. Ich greife mal vorweg, wenn Sie das unterschreiben und absenden, gehen Sie ein kostenpflichtiges Angebot ein. 

Die Firmendaten

Dann teilt sich das Schreiben in der Regel in 2 Spalten, die linke Seite beinhaltet eine Auflistung mit den Unternehmensangaben. Diese Daten hat man vermutlich aus dem Netz gescrappt.
Bei den meisten Unternehmen werden die Daten vermutlich fehlerhaft oder veraltet sein. Dadurch ist die Chance der Digi Medien GmbH größer, eine unterschriebene Korrektur dieser Daten zu bekommen!
Ist ja auch logisch, welches Unternehmen, möchte schon fehlerhafte Angaben im Internet zu stehen haben. Ich wiederhole mich noch mal, wenn Sie das unterschreiben und absenden, gehen Sie ein kostenpflichtiges Angebot ein.

Der eigentliche „Business-Eintrag“

Interessant, wird die viel kleinere rechte Spalte, dort steht folgendes:

Business Eintrag
Der Business Eintrag beinhaltet unter anderem folgende Daten Ihres Unternehmens: Branche, Firmennamen, Straße, PLZ / Ort, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Webseite, Ihr Logo, Google-Maps, Bilder, Videos und zusätzliche Informationen.
Die Eintragungsgebühr für den Business Eintrag beträgt pro Jahr netto 899 € und die Mindestlaufzeit ist zwei Jahre.

Auch hier habe ich die entscheidende Stelle fett markiert! Dieser eine Satz ist der Knackpunkt, wenn Sie das unterschreiben und absenden, kostet dieser völlig wertlose Eintrag 899 € im Jahr.
Mir ist bekannt, dass solche Anschreiben reihenweise unterschrieben und versendet werden. In größeren Unternehmen interessiert dieser kleine Posten kaum jemanden, der wird quasi aus Unwissenheit einfach durchgewunken.
In kleineren Unternehmen, passiert das auch, hier fällt es aber früher auf, weil die 899 € durchaus weh tun.

Die Leistungsbeschreibung und Geschäftsbedingung

Leistungsbeschreibung und Geschäftsbedingungen der Digi Medien GmbH, 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware: Mit Unterzeichnung dieser Offerte gilt diese als angenommen und zugleich als Auftrag und Vertragsdokument. Der Gegenstand dieses Vertrages ist die Veröffentlichung des hiermit offerierten Business Eintrages in unserem online Branchenbuch unter www.brancheneintrag.online. Die AGB, einsehbar unter www.brancheneintrag.online/agb, sind Vertragsbestandteil und werden mit der Unterschrift bestätigt. Der Unterzeichner bestätigt, dass seine Daten gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht werden dürfen. Des Weiteren versichert der Unterzeichner, im Besitz der für den Abschluss dieses Vertrages erforderlichen Vollmacht zu sein. Die Veröffentlichung des Business Eintrages erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung, dies gilt zugleich als Auftragsbestätigung. Die Mindestvertragslaufzeit ist zwei Jahre. Die Eintragungsgebühr beträgt pro Jahr netto 899 € und ist im Voraus, nach Rechnungserhalt innerhalb von zehn Tagen zur Zahlung fällig. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Bitte beachten Sie, dass dies eine behörden- und kammerunabhängige Offerte ist. Es ist möglich, diesen Auftrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Rücksendung schriftlich zu widerrufen.

Was soll man hier sagen bzw. schreiben, der Fall ist klar. Auch hier wird noch mal deutlich gemacht, dass Sie zahlen müssen!

Die Fußzeile

Hier wird Ihnen „ermöglicht“: Ort, Datum sowie Unterschrift mit Firmenstempel zu hinterlassen. Was Sie im besten Fall noch nicht getan haben und auch nicht machen werden!

Wirtschaftliche Betrachtung des Eintrags bei brancheneintrag.online

Grundsätzlich muss man erwähnen, dass Einträge bei Branchenbüchern in der Regel kostenlos sind. Meistens handelt es sich um abgespeckte Basiseinträge. Die besseren Portale wie zum Beispiel „Gelbe Seiten“ bieten den Basiseintrag kostenlos an.
Auch hier gibt es Abo-Modelle, wo der „Premium“-Eintrag dann zum Beispiel vor den kostenlosen Einträgen angezeigt wird. Zusätzlich kann man bei vielen Portalen in der kostenlosen Variante keinen Link zur eigenen Website hinterlegen.
Aber: In der Regel ist kein Eintrag in einem Branchenbuch 899 € Wert, man kann über Angebot und Leistung sicherlich streiten, aber die Leistung bei brancheneintrag.online ist einfach grottig. In diesem Fall sind es sogar 1798 €, da man für zwei Jahre bezahlen muss.

Die Website von brancheneintrag.online ist für Suchmaschinen wie Google quasi nicht existent.

Stand 26.10.20 gibt es für dieses Branchenportal folgende unbezahlte Suchergebnis-Positionen innerhalb von Google:

  • Platz 0 = 0 Ergebnisse
  • Platz 1 = 0 Ergebnisse
  • Platz 2 = 0 Ergebnisse
  • Platz 3 = 0 Ergebnisse
  • Platz 4 bis 10 = 0 Ergebnisse
  • Erst auf Platz 20 gibt es sage und schreibe ein Ergebnis für das Suchwort „brancheneintrag“ – von diesem Profitiert auch kein Unternehmen über seinen Eintrag

Klar könnte man jetzt sagen, ok, das Portal ist neu und muss er noch wachsen. Das wäre auch ok, wenn da nicht die 899 € wären.
Man wird über dieses Portal mit seinem Eintrag einfach nicht gefunden. Ein Zauberwort im Online-Marketing ist „Sichtbarkeit“ diese liegt hier bei 0!
Anzeichen dafür, das dieses Portal beispielsweise über Online-Werbung gepusht wird, gibt es auch nicht.

Bei folgendem Screenshot lässt sich das mit der „0“ mal schön darstellen. Diese Auswertung wurde mit dem SEO Tool Sistrix erstellt, mit diesem Tool messen wir Online-Marketer, wie stark eine Website ist (grob erklärt).

Das Portal wirkt für mich persönlich auch lieblos zusammengefrickelt, allein schon die Kombination des Logos zur Kopfzeile oder das Logo an sich, über Geschmack lässt sich auch streiten aber das in der Fußzeile per Social Media Icons nur auf die Startseiten von Facebook, Twitter, LinkedIn usw. verwiesen wird, ist schon armselig, selbst auf Google+ wird verlinkt, dass gibt es schon eine ganze Weile nicht mehr.

Allerdings, wenn man sich die Leistungsbeschreibung ansieht, die nur auf der Website zu finden ist, dann sieht man, erst was man für die 1798 € bekommt bzw. welche Daten dort eingetragen werden.

Das beinhaltet der Eintrag:

  • Anschrift
  • Google-Map Anfahrtsbeschreibung
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • E-Mail
  • Website
  • Branche
  • Öffnungszeiten
  • zusätzliche Informationen
  • Bilder
  • Videos
  • Suchmaschinenoptimierung bei Google
  • Optimale Platzierung in der Suchtrefferliste
  • Schlagwörter

Hier muss man anmerken, dass eine „Google-Maps Anfahrtsbeschreibung“ nur eine Adresse auf Google Maps ist, es handelt sich dabei nicht um einen Google MyBusiness-Eintrag. Ich erwähne, das deshalb, weil ich Kontakt zu Nutzern hatte, die genau das dachten! Ich konnte bereits einige vermeintliche Business- Einträge (also bezahlt) finden, diese unterschieden sich optisch von den kostenlosen insofern, dass es wie oben beschrieben die Möglichkeit gibt, ein Logo zu hinterlegen, dann gibt es noch farbige Tabs / Reiter für Öffnungszeiten, Informationen, Medien und Ort. Was ich nicht finden konnte, war ein gut gepflegter Business-Eintrag, wo auch sämtliche Möglichkeiten genutzt wurden. Das wird vermutlich daran liegen, dass keiner der „Bezahl“-Kunden jemals gesehen, gelesen oder erfahren hat, dass er den Eintrag selber pflegen muss! Was in sich ja auch schon ein Widerspruch zum „Eintragungsantrag“ ist, denn ich per Mail bekommen habe, denn genau dort wird ein Teil dieser Daten angefragt, hier kann also schnell der Eindruck entstehen, dass einem diese Arbeit abgenommen wird. Genaueres erfährt man jedoch nur im FAQ sowie der AGB von brancheneintrag.online.