Der Freelancer kommt aus dem Englischen und stand für Söldner, die ihre Lanze für Bezahlung einsetzten. In Deutschland wurde der Begriff durch die IT-Branche (auch E-Lancer) bekannt und beschreibt den freien technischen Mitarbeiter. Inzwischen steht das Wort Freelancer auch für freie Mitarbeiter, die in anderen Brachen tätig sind. Fälschlicherweise wird auch der Freiberufler (freie Berufe) als Freelancer bezeichnet; hier muss jedoch deutlich unterschieden werden. Freiberufler sind besondere Berufe, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und freie Mitarbeiter sind. Bei der freien Mitarbeit handelt es sich um ein Vertragsverhältnis, das jedoch kein Arbeitsverhältnis ist. Ein freier Mitarbeiter kann entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Freelancer sind in der Regel freie selbstständige Mitarbeiter.
[amazon table=“12319″]Die Bezeichnung freier Mitarbeiter
Bezieht sich auf die Abgrenzung zwischen dem selbstständigen Mitarbeiter (auch Honorarkraft genannt) und dem angestellten Arbeitnehmer. Auch ein angestellter Arbeitnehmer kann freier Mitarbeiter sein. dies ist der Fall, wenn der Angestellte der Firma X in einer Nebentätigkeit bei der Firma Y arbeitet.
Vorsicht Scheinselbstständigkeit!
Sollte ein freier Mitarbeiter ausschließlich oder überwiegend für nur einen Auftraggeber tätig sein, steht er in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Auftraggeber. Durch diesen Zustand wird er sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerpflichtig. Viele Auftraggeber haben in der Vergangenheit freie Mitarbeiter eingestellt, um diese Sozialabgaben zu sparen und um den Schutz der Arbeitnehmer zu umgehen. Sollte dies durch eine Statusfeststellung BfA (Bundesversicherung für Angestellte) festgestellt werden, dann muss der Auftraggeber rückwirkend alle Abgaben nachzahlen, weil der freie Mitarbeiter nachversichert wird. Vorsicht Falle: Häufig werden Musiker oder Grafiker von nur einem Auftraggeber beschäftigt, diese wissen in der Regel gar nicht, dass sie der einzige Auftraggeber des freien Mitarbeiters sind. Hier werden dann schnell hohe Beträge für die Nachversicherung bei der Künstlersozialkasse fällig.
Vertragsverhältnisse von freien Mitarbeitern:
Diese freien Mitarbeiter werden häufig über Honorar-, Dienst- oder Werkverträge beschäftigt, die zeitlich begrenzt sind.
Vorteile der freien Mitarbeit:
- Keine festen Arbeitszeiten
- Sie sind nicht wie ein Arbeitnehmer weisungsgebunden
- Arbeiten können per Home Office ausgeführt werden
- Freelancer schätzen die Möglichkeit zur freien Entfaltung
Nachteile der freien Mitarbeit:
- Keine gesetzliche Absicherung bei Krankheit (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
- Kein Urlaubsanspruch (Ausnahme: die arbeitnehmerähnliche Person nach § 2 BUrlG)
- Der freie Mitarbeiter muss alle mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Kosten selbst tragen
- Der freie Mitarbeiter ist wirtschaftlich von den Auftraggebern abhängig
Quellen:
www.freelancer-international.de / Feelancer International e.V (Verband der Freelancer)
www.deutsche-rentenversicherung.de / Deutsche Rentenversicherung
www.kuenstlersozialkasse.de / Künstlersozialversicherung