Wer brauch einen Reisegewerbeschein?

Wer braucht einen Reisegewerbeschein?

Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht „stehend“ an einem Ort, sondern „reisend“ ausüben, benötigen Sie einen Reisegewerbeschein oder eine Reisegewerbekarte. Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig außerhalb eines festen Firmensitzes Waren verkaufen, Bestellungen anbieten (Tupperpartys und Kerzenpartys), Leistungen anbieten oder ausführen. Auch Schauspieler, Musiker und Schausteller benötigen eine Reisegewerbekarte. Den genauen Gesetzestext finden Sie in der Gewerbeordnung § 55 Reisegewerbekarte.

Beantragung der Reisegewerbekarte bzw. des Reisegewerbescheins

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Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Für die Beantragung benötigen Sie:

  1. Einen Antrag nach § 55 GewO (den bekommen Sie bei Ihrem Ordnungs- oder Gewerbeamt)
  2. Ein aktuelles Führungszeugnis
  3. Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR
  4. Unter Umständen noch eine steuerliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung

Für das Reisegewerbe kann es für einzelne Branchen Auflagen geben, diese erfahren Sie bei der Beantragung der Reisewerbekarte. Außerdem gibt es  Verbote im Reisegewerbe: so dürfen Reisegewerbetreibende keine Gifte verkaufen oder mit Edelmetallen handeln.

Kosten der Reisegewerbekarte:

Im Gegensatz zur Beantragung des normalen Gewerbescheins für ein stehendes Gewerbe ist die Beantragung der Reisegewerbe-Karte sehr teuer. Die Kosten hierfür liegen je nach Stadt, Gemeinde oder Landkreis zwischen 150€ und 400€.

Ausnahmen für das Reisegewerbe:

Ausnahmen für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten gibt es beim innereuropäischen Gewerbeverkehr oder in Verbindung mit einer Gewerbelegitimationskarte. Diese kommen aber für viele deutsche Branchen nicht in Betracht. Geregelt werden diese Ausnahmen in den §§ 4, 55b und 55c GewO.

Veränderung im Reisegewerbe:

Seit 2004 ist es erlaubt, das Friseurhandwerk ohne Meistertitel im Reisegewerbe auszuüben.

Unterschiede

Mit einer Reisegewerbekarte aus dem Land Brandenburg für die Gastronomie können Sie in anderen Bundesländern wie Berlin Probleme bekommen. In Brandenburg brauchen Sie seit 2008 keine spezielle Konzession für die Gastronomie mehr, in Berlin schon! Dadurch kann es auch bei der Beantragung der Reisegewerbekarte in Berlin dazu kommen, dass Sie noch ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorlegen müssen.

Einschränkungen im Reisegewerbe:

Die Werbung für Handwerker im Reisegewerbe ist stark eingeschränkt. Sie dürfen keine Visitenkarten oder Flyer mit Ihren Kontaktdaten (Adresse, Webseite und Telefonnummer) verteilen. Sie dürfen lediglich per Flyer ihren Besuch an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeiten ankündigen. Der Hintergrund ist, dass der Unternehmer im Reisegewerbe den Kunden zuerst ansprechen muss. Es darf keine Möglichkeit geben, dass der Kunde den Reise-Gewerbetreibenden zuerst kontaktieren kann. Durch diese Regelung soll eine klare Abgrenzung zum „stehenden“ Gewerbetreibendem geschaffen werden.

Reisewerbekarte für Handwerker:

Die Beantragung der Reisegewerbekarte für Handwerker ist in einigen Fällen möglich, allerdings sind die Leistungen, die ein Handwerker hier ausführen darf, sehr stark eingeschränkt. Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Ihrer Handwerkskammer auf, diese kann Ihnen genau sagen, wer ein Reisegewerbe ausführen darf.

Mein Tipp zur Reisegewerbekarte:

Nehmen Sie vor der Beantragung der Reisegewerbekarte bzw. vor der Gründung Ihres Unternehmens unbedingt Kontakt zu Ihrer zuständigen Kammer auf (IHK oder HWK). Die gesetzlichen Regelungen zur Reisegewerbekarte sind sehr komplex und werden immer wieder vom Gesetzgeber verändert.

Alternative Schreibweisen und Falschreibungen der Reisegewerbekarte:

Karte für das Wandergewerbe, Reisegewerbeschein, Reise-Gewerbeschein, Reise-Gewerbekarte, Reisegwerbekarte, Reisegebekarte, Reisegewrbekarte, Reisegewerbekate, Reisegewerbekartte