Inhaltsverzeichnis
- Stefan Liebler über Mantelgesellschaften in der Schweiz
- Bedeutung von Mantelgesellschaften für Unternehmer
- Gründungsphase bei Erwerb einer Mantelgesellschaft überspringen
- Kostenersparnis und Steuervorteile
- Besonderheiten der Steuerbelastung in der Schweiz für Gesellschaften
- Serviceleistungen rund um den Kauf einer Mantelgesellschaft
Für viele Unternehmer/Gründer in Deutschland bietet der Kauf einer Vorratsgesellschaft oder eines Firmenmantels aufgrund der Vorteile wie Vertrauensvorsprung, Kosten, wirtschaftliche Historie usw. eine interessante Alternative zur Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft.
Da ich vermehrt Anfragen von Lesern zu Mantelgesellschaften in der Schweiz erhalten habe, dies aber nicht mein Fachgebiet ist, habe ich Stefan Liebler von der Schweizer Adauctus GmbH gebeten mir einen Gastbeitrag zu diesem Thema zu schreiben.
Stefan Liebler über Mantelgesellschaften in der Schweiz
Der Kauf einer Mantelgesellschaft in der Schweiz kann für viele deutsche Unternehmer eine Alternative zur Neugründung einer Firma sein, denn daraus können sich für den Unternehmer einige Vorteile ergeben. Die Neugründung eines Unternehmens kann nämlich durch den Kauf einer bereits vorhandenen Mantelgesellschaft „übersprungen“ werden und auch durch die Steuerbelastung können sich Vorteile ergeben.
Bedeutung von Mantelgesellschaften für Unternehmer
Von einer Mantelgesellschaft ist die Rede, wenn eine bestehende Gesellschaft nicht mehr aktiv genutzt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit wurde eingestellt, aber dennoch wurde das Unternehmen rein rechtlich noch nicht liquidiert. Dementsprechend tritt die Firma nicht mehr aktiv als Gesellschaft auf. Wurden Vermögenswerte und beispielsweise Aktien bereits verflüssigt, müssen die neuen Eigentümer beim Kauf auch keine Altlasten übernehmen. Lediglich der Gesellschaftsmantel des Unternehmens ist noch vorhanden.
Eine derartige Mantelgesellschaft muss nicht vollständig vom Markt verschwinden, sondern kann von Interessenten gekauft werden. Dadurch kann dem Unternehmen eine neue geschäftliche Perspektive verliehen werden. Unternehmer haben zu diesem Zweck die Möglichkeit, der Firma einen neuen Namen zu geben oder die Geschäftstätigkeit an einem anderen Ort fortzuführen. Damit stellt der Kauf einer Mantelgesellschaft auch für deutsche Unternehmer eine Alternative zur Neugründung dar. Die Geschäftstätigkeit kann im Inland ausgeführt werden, während der Unternehmenssitz in der Schweiz verbleibt. Durch die Wahl des Kantons können zugleich steuerliche Vorteile genutzt werden. Die Schweiz zählt bekannterweise immer noch zu jenen Ländern, in denen Unternehmer von einer günstigen Steuerbelastung profitieren können. Dabei gibt es allerdings von Kanton zu Kanton teils deutlich Unterschiede zu beachten.
Gründungsphase bei Erwerb einer Mantelgesellschaft überspringen
Zu den entscheidenden Vorteilen des Kaufs einer Mantelgesellschaft zählt für viele Unternehmer zunächst einmal die Tatsache, dass die Gesellschaft bereits existiert und die Übernahme relativ unkompliziert durchgeführt werden kann. Eine Neugründung ist nicht erforderlich, wodurch der Unternehmer schneller die Geschäftstätigkeit aufnehmen und seine unternehmerischen Ziele verfolgen kann. Die Phase der Neugründung kann nämlich komplett übersprungen werden, sodass der zeitliche und arbeitsmäßige Aufwand einer Neugründung und auch die Gründerhaftung entfallen.
Bestand die zu übernehmende Gesellschaft bereits über einen längeren Zeitraum, dann wird dies auch bei Reaktivierung der Geschäftstätigkeit häufig besser bewertet. Dadurch kann in vielen Fällen die Kreditfähigkeit bereits bei Übernahme zum Teil deutlich verbessert werden. Eine bessere Bonität direkt zu Beginn der Geschäftstätigkeit kann sich maßgeblich auf den geschäftlichen Erfolg auswirken. Der Übertrag einer Mantelgesellschaft kann dabei ohne Notar durchgeführt werden. Dadurch verringert sich für den Unternehmer der Verwaltungsaufwand. Demnach kann der Firmensitz in der Schweiz relativ schnell und unkompliziert in Anspruch genommen werden. Zusätzlich besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, dass der Besitzer der Gesellschaft für andere nicht sichtbar und somit anonym bleibt.
Um die Geschäftstätigkeit tatsächlich aufnehmen zu können, ist es nach Ankauf einer Mantelgesellschaft in vielen Fällen trotz der unkomplizierten Abwicklung erforderlich, einen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer einzustellen. Für eine GmbH, aber ebenso für eine AG, wird in der Schweiz ein Verwaltungsrat benötigt. Dieser muss über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Für einen deutschen Unternehmer kann sich die Suche nach einem qualifizierten Verwaltungsrat und Geschäftsführer als relativ aufwendig herausstellen. Um diesem Aufwand zu entgehen, können Unternehmen bei Bedarf zum Beispiel den Vermittlungsservice der Adauctus GmbH in Anspruch nehmen. Mit diesem Service wird Unternehmen ein kompetenter Verwaltungsrat und Geschäftsführer vermittelt.
Kostenersparnis und Steuervorteile
Durch den Wegfall der Gründungsphase können Unternehmer bei Übernahme einer Mantelgesellschaft auch eine Kostenersparnis erzielen, denn zunächst einmal fallen die üblichen Gründungskosten weg. Bei einer Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz bedeutet das, dass der Unternehmer nicht die sonst üblichen 100.000 Schweizer Franken an Kapital aufbringen muss.
Besonderheiten der Steuerbelastung in der Schweiz für Gesellschaften
Im Zuge der Übernahme muss der Käufer zunächst mit der gleichen steuerlichen Belastung und Abgaben rechnen, wie es bei einer Neugründung der Fall ist. Die Übernahme wird nämlich aus steuerlicher Sicht als Liquidation des Unternehmers mit folgender Neugründung angesehen. Bei Übernahme einer derartigen Gesellschaft in der Schweiz fällt zunächst die Verrechnungssteuer an. Diese wird auf den Betrag berechnet, welcher sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Preis der Beteiligungsrechte und dessen aktuellem Nennwert ergibt. Der Aktionär, welcher die Gesellschaft veräußert, muss zudem für diesen Differenzbetrag Einkommensteuer bezahlen.
Der Erwerb einer Mantelgesellschaft in der Schweiz kann für einen deutschen Unternehmer dennoch mit Steuervorteilen verbunden sein. Dazu muss beachtet werden, dass es in der Schweiz unterschiedliche Steuerarten gibt. Zu diesen zählen zunächst einmal die Bundes-, Kanton- und Gemeindesteuern. Während die Bundessteuer einheitlich mit derzeit 8,5 Prozent berechnet wird, unterscheiden sich Kanton- und Gemeindesteuern teils erheblich voneinander. Dadurch kann der Sitz des Unternehmens die Steuerhöhe deutlich beeinflussen.
Weitere Besonderheiten der Steuerbelastung können sich in der Schweiz für sogenannte Domizilgesellschaften ergeben. Diese Gesellschaften verfügen über die Besonderheit, dass ihr Unternehmenssitz im rechtlichen Sinne zwar in der Schweiz liegt, die Geschäftstätigkeit jedoch in einem anderen Land, beispielsweise in Deutschland, ausgeübt wird. Dieser Umstand, dass die Verwaltungstätigkeit zwar im Inland in der Schweiz, die Geschäftstätigkeit aber im Ausland liegt, zählt auch zu den Grundvoraussetzungen zur Inanspruchnahme des Domizilprivilegs. Für inländisch agierende Unternehmen kommen zumindest diese steuerlichen Vorteile somit nicht in Betracht.
In derzeit 17 Kantonen in der Schweiz können Unternehmer von Domizilgesellschaften mit Steuerersparnissen durch Reduzierung der Ertragssteuern rechnen. Auch in Bezug auf diese Regelung gibt es regional deutlich Unterschiede, wodurch Unternehmen in einigen Regionen nicht nur mit einer deutlichen Reduzierung der Ertragssteuern rechnen können, sondern diese Steuern sogar vollständig erlassen werden. Für eine hohe Kostenersparnis in Bezug auf die Steuerlast kann es deshalb wichtig sein, je nach Unternehmenswahl den genauen Standort vorab zu analysieren.
Serviceleistungen rund um den Kauf einer Mantelgesellschaft
In der Schweiz stehen Unternehmern viele unterschiedliche Mantelgesellschaften zur Auswahl. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, einen Aktienmantel- oder GmbH-Mantel aus unterschiedlichen Branchen zu kaufen. Durch sofort verfügbare Mantelgesellschaften kann die Geschäftstätigkeit theoretisch sofort nach dem Kauf aufgenommen werden. Mit dem passenden Domizilservice, wie ihn die adauctus GmbH anbietet, steht Unternehmern auch die neue Geschäftsadresse in der Schweiz schnell und unkompliziert zur Verfügung.
Dabei kann sich der Unternehmer für eine c/o-Adresse entscheiden, genauso wie für eine Firmenanschrift mit Briefkasten. Ein Firmenemblem ist je nach Bedarf ebenso im Angebot enthalten. Zu den weiteren optionalen Leistungen zählt die bereits erwähnte Vermittlung eines Verwaltungsrates oder Geschäftsführers und ebenso ein Büroservice. Mit diesen Leistungen können sich Unternehmer bei Erwerb einer Mantelgesellschaft viel Zeit ersparen, um sich schneller auf den wesentlichen Geschäftsbetrieb konzentrieren zu können.
Für diesen Beitrag Redaktionell verantwortlich:
Stefan Liebler für
Adauctus GmbH
Flüelistrasse 13
6064 Kerns
Schweiz